4. Die StPO regelt in den §§ 7 ff. die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Wo ist hingegen die sachliche Zuständigkeit geregelt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! § 1 StPO verweist für die sachliche Zuständigkeit auf das Gerichtverfassungsgesetz (GVG). Dort finden sich entsprechende Regelungen in den §§ 24-28, 73-74f. und 120 f. GVG
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