2. In welche beiden "großen" Verfahrensabschnitte wird ein Strafverfahren grundsätzlich gegliedert?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut! Das Erkenntnisverfahren wird dabei noch weiter gegliedert in Vorverfahren (§§160-177), Zwischenverfahren (§199-211) und die Hauptverhandlung (§212/213-295). Darauf folgt dann, wie Sie richtig gewusst haben, das Vollstreckungsverfahren.
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