In einer Rechtsordnung, in der das pure Konsensualprinzip herrscht, wird gleichzeitig der Besitz als Rechtsscheinträger für den gutgläubigen Erwerb anerkannt. Was ließe sich daran – verglichen mit der deutschen Regelung – kritisieren?
vorherige Frage nächste FrageDas ist Quatsch. Wer vom Eigentümer erwirbt, braucht keine Regelungen des gutgläubigen Erwerbs für sich in Anspruch nehmen.
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