Nennen Sie einen Rechtsscheinträger aus dem BGB.
vorherige Frage nächste FrageNein, der reicht gerade nicht: § 933 fordert stets noch eine Übergabe. Aber: die Übertragung des mittelbaren soll wiederum ohne Übergabe ausreichen, vgl. § 934 BGB. Das folgt letztlich aus der Gleichstufigkeit von mittelbarem und unmittelbarem Besitz.
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