5. Was versteht man unter einer Wirkform?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Inhalt und Form ließen sich im vorklassischen römischen Recht gar nicht voneinander trennen. Es gab strenge Rituale und der Ritus war der Akt. Das ist heute natürlich ganz anders, denn auch ein mündlicher Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag – jedoch ein unwirksamer.
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