Kann sich auch eine fahrlässige Körperverletzung zum § 227 StGB qualifizieren?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Erfolgsqualifikationen sind sog. Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen. Der vergleichsweise hohe Strafrahmen ist vor allem dadurch begründet, dass im Kern ein Vorsatzdelikt vorliegt (nach § 11 II StGB werden sie sogar insgesamt wie vorsätzliche Delikte behandelt). Eine fahrlässige Körperverletzung ist deshalb kein taugliches Grunddelikt. Ein solcher Fall wäre aber von § 222 StGB erfasst.
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