In welchem Konkurrenzverhältnis steht die – durch dieselbe Handlung begangene – vollendete Körperverletzung zum versuchten Totschlag nach hM?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Zwar würde der vollendete Totschlag die ebenfalls vollendete Körperverletzung grundsätzlich verdrängen. Bei nur versuchtem Totschlag würde dann im Urteilstenor aber nicht zum Ausdruck kommen, dass ein Körperverletzungserfolg eingetreten ist. Ausnahmsweise nimmt die hM deshalb Tateinheit ein.
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