Die Beschädigung einer dauerhaft mit dem Körper verbundenen künstlichen Prothese …?
vorherige Frage nächste FrageHier ist das (vermeintliche) Werkzeug das Opfer und nicht der Täter. Damit ist § 224 I Nr. 2 StGB nicht richtig. Natürlich kann man aber auch ein gefährliches Werkzeug zur Verletzung der Prothese benutzen.
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