8. 0-18 Punkte und bei vier Punkten schon bestanden – das Notensystem in der juristischen Ausbildung ist einzigartig. Seit wann wird diese Notenskala angewendet?
vorherige Frage nächste FrageNein, leider falsch. Zu der Zeit galt noch die preußische Prüfungsordnung, die nur die Notenstufen "nicht bestanden", "ausreichend", "vollbefriedigend" und "mit Auszeichnung" kannte.
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