5. Die "einstufige Juristenausbildung" war eines der wenigen Reformprojekte in der juristischen Ausbildung. Wann fand dieses Projekt statt?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es! Das Projekt wurde an einigen Universitäten durchgeführt, darunter Bayreuth, Trier und Bielefeld. Nach dem Modell der einstufigen Juristenausbildung mussten die Studenten keine Staatsexamina ablegen, sondern wurden nach einem theoretischen Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abschloss, in praktische Ausbildungsstätten verwiesen. Diese Zwischenprüfung hatte allerdings mit der heutigen nichts gemein, sondern glich eher dem derzeitigen ersten Staatsexamen. 1984 kehrte man zur zweistufigen Ausbildung zurück.
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