8. Eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge ...
vorherige Frage nächste FrageGenau! § 227 StGB unterscheidet ebenso wenig wie § 226 StGB, ob das Grunddelikt eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung gewesen ist. Bezüglich der verhängten Strafe kann sich dies aber sicherlich auswirken.
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