Auf welcher EuGH-Rechtsprechung basieren diese Änderungen im Verbraucherrecht?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Der BGH hatte den sog. „Fliesen-Fall“ dem EuGH vorgelegt, der bei den Ein- und Ausbaukosten sehr verbraucherfreundlich entschied; die weitere Stärkung der Verbraucherrecht ab dem 01.01.2018 ist auf diese wichtige Entscheidung zurückzuführen: EuGH, Urteil v. 16.6.2011, Rs. C‑65/09 u. C‑87/09
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