Die Reform tritt am 01.01.2018 in Kraft – bedeutet dies, dass alle Rechtsstreitigkeiten ab Neujahr nach neuem Recht behandelt werden?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig! Solche Fragen lassen sich grundsätzlich dem EGBGB entnehmen, in diesem Fall dann künftig im hinteren Teil des Art. 229 EGBGB.
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