Mit welchem Grundsatz bzw. Prinzip steht die Kodifikation besonderer Vertragstypen eigentlich in Konflikt?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Im Vorfeld war man deshalb z.B. kritisch, inwieweit man überhaupt weiter besondere Vertragstypen regeln sollte. Das Vorhandensein bestimmter besonderer Vertragsregelungen, insbesondere dann, wenn sie zwingend sind, greift zunächst einmal in die Privatautonomie der Parteien ein. Natürlich sind solche Eingriffe aber meist gerechtfertigt.
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