Ein Eingriff auf der dritten Stufe, also auf Ebene der objektiven Berufswahlregelungen, ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Nicht gerechtfertigt werden kann lediglich ein Eingriff in Art. 1 I GG. Die beiden anderen Antwortmöglichkeiten sind übrigens die Maßstäbe für einen Eingriff auf der ersten Stufe und der zweiten Stufe.
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