Für welches Vorhaben ist in der Regel kein Verwaltungsakt erforderlich?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Eine Versammlung ist nicht etwa als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet worden, sondern kann auch ohne Genehmigungs-VA abgehalten werden. Insbesondere bei Spontanversammlungen dürfen Sie dies nicht vergessen!
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