Welche Funktion hat § 42 II VwGO?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Zum einen kann nur die Verletzung eines individuellen Rechtes geltend gemacht werden. Zum anderen ist die Klagebefugnis abzulehnen, wenn von vornherein eine Rechtsverletzung noch nicht einmal möglich ist. Hier sind die Gerichte im Hinblick auf den weiteren Schutzbereich des Art. 2 I GG aber sehr großzügig.
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