Worin unterscheiden sich § 48 und 49 VwVfg?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Rechtswidriger Verwaltungsakte werden zurückgenommen, rechtmäßige hingegen widerrufen. Die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nach § 48 VwVfg ist zudem auch mit Wirkung für die Vergangenheit möglich. Im Rahmen von § 49 VwVfg ist dies grundsätzlich nicht möglich
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