6. Wie viele Personen müssen nach wohl herrschender Meinung mindestens unter freiem Himmel zusammenkommen, damit es sich um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG handelt?
vorherige Frage nächste FrageNein, Ein-Mann-Demonstrationen fallen nach einhelliger Meinung nicht unter Art. 8 GG.
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