5. Wer ist nach dem Gesetzeswortlaut Träger des Grundrechts aus Art. 8 GG?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Aber natürlich dürfen sich auch Nicht-Deutsche hier versammeln. Dieses Recht können sie dann zum einen aus Art. 2 Abs. 1 GG und zum anderen aus Art. 11 EMRK ableiten.
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