2. Wer hat die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Versammlungsrechts inne?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, so ist es. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde das Versammlungsrecht in die Kompetenz der Länder verlagert. Zuvor war es Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.
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