Was muss nach Ansicht des BVerfG für eine abstrakte Normenkontrolle gegeben sein?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut! Art. 93 GG verlangt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Norm. § 76 ABs. 1 Nr. 1 BVerfG verlangt sogar die Überzeugung von ihrer Nichtigkeit. Auf diesen Unterschied kam es in den vom BVerfG entschiedenen Fällen noch nicht an.
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