Welche Verfahrensart ist einschlägig, wenn es um die verfassungsmäßigen Statusrechte von Parteien geht?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. So sieht es zumindest das BVerfG, wenn es um die verfassungsmäßigen Statusrechte der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geht.
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