Auf das Annahmeverfahren folgt ein Kammerbeschluss mit entsprechendem Inhalt. Ist ein solcher Kammerbeschluss anfechtbar?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Nach § 93d Abs. 1 BVerfGG bedarf der Kammerbeschluss keiner Begründung und ist nicht anfechtbar.
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