3. Was wird als "sexuelle Handlung" im Sinne des StGB angesehen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Sexuelle Handlungen im Sinne des StGB sind grundsätzlich nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, so die Begriffsbestimmung in § 184h Nr. 1 StGB. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Definition, sondern nur um die Bestimmung, dass sexuelle Handlungen erheblich sein müssen. Belästigungen, die nicht strafrechtlich erheblich sind, können zum Beispiel nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 AGG abgewehrt werden.
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