2. Welche Konvention des Europarats hat die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen zum Ziel?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Für das Sexualstrafrecht ist vor allem Art. 36 der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt entscheidend. Deutschland hat die Konvention im Jahr 2011 unterzeichnet, aber bisher noch nicht ratifiziert. Nach der Istanbul-Konvention sollen alle "nicht einverständlichen sexuellen Handlungen" unter Strafe gestellt werden.
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