A stiehlt dem B Metall und verkauft dieses an den gutgläubigen C. C baut sich daraus ein Fahrrad. Wer ist Eigentümer des Fahrrads?
vorherige Frage nächste FrageNein, denn die Sache wurde dem B gestohlen, ist ihm also abhandengekommen iSd § 935 I S. 1 BGB.
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