Nach § 857 BGB geht der Besitz auf den Erben über. Welche Art des Besitzes ist damit grundsätzlich gemeint?
vorherige Frage nächste FrageDen ohnehin schon sehr umstrittenen Nebenbesitz sollten sie lieber nicht noch im Zusammenhang mit § 857 BGB in die Diskussion einbringen. Leider falsch!
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