6. Sachenrechtlich gesehen war in der DDR eine Trennung zwischen einem privat errichteten Gebäude und dem Grundstück, das im Volkseigentum stand, möglich. Um daraus resultierende Probleme zu beseitigen, konnten Gebäudeeigentümer nach der Wiedervereinigung die Grundstücke günstig hinzukaufen. Welches Gesetz regelte dies?
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