6. Sachenrechtlich gesehen war in der DDR eine Trennung zwischen einem privat errichteten Gebäude und dem Grundstück, das im Volkseigentum stand, möglich. Um daraus resultierende Probleme zu beseitigen, konnten Gebäudeeigentümer nach der Wiedervereinigung die Grundstücke günstig hinzukaufen. Welches Gesetz regelte dies?
vorherige Frage nächste FrageNein, leider verkehrt.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.