5. Im Zivilgesetzbuch der DDR ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der Eigentumsbegriff des BGB war für die SED ein Sinnbild für den westlichen Kapitalismus. Die Menschen in der DDR sollten sich von diesem Eigentumsbild so weit wie möglich verabschieden. Das führte in den Anfangsjahren zu erheblichen Zivilrechtsstreitigkeiten, in denen etwa ein Volksrichter im Sinne der SED eine entwendete Sache kurzerhand dem zusprach, der es am nötigsten brauchte.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.