10. Welchen Titel darf man als Rechtsreferendar in der Regel tragen?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Ob offiziell oder inoffiziell: in der Regel bezeichnet man Referendare als Ref. Jur. Einige Fakultäten stellen einem nach Bestehen des ersten Examens auch den Titel des Diplom-Juristen aus.
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