Wann werden die Begriffe "Vollmachtsstatut" und "Wirkungsstatut" relevant?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Beides sind Begriffe aus dem IPR und gerade im Stellvertretungsrecht gibt es hier viele Probleme: Muss die Vollmachtserteilung abstrakt vom Hauptgeschäft angeknüpft werden? Wie steht es um die Geschäftsfähigkeit? Gilt das Abstraktionsprinzip auch in anderen Rechtsordnungen? Vor allem Schwerpunktstudenten müssen sich hier ganz genau auskennen!
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