Bei welchem Tatbestandsmerkmal des § 164 I BGB findet regelmäßig die Abgrenzung zum Boten statt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Bereits hier lässt sich die Abgrenzung regelmäßig vornehmen und sollte auch vorgenommen werden. Der Bote übermittelt lediglich eine bereits vorformulierte Willenserklärung und formuliert keine eigene.
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