Im klassischen römischen Recht…
vorherige Frage zur AuswertungRichtig! Unter den Römern galt der Grundsatz alteri stipulari nemo potest (niemand kann sich für einen Dritten etwas versprechen lassen). Mit diesem Grundsatz lässt sich das Institut der direkten Stellvertretung schwer umsetzen, weswegen die Römer es nur ganz ausnahmsweise vorsahen.
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