Die Einhaltung des Offenkundigkeitsprinzips…
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Es dient vor allen Dingen der Rechtssicherheit: Der Vertragspartner hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, mit wem er genau kontrahiert. Wer das Offenkundigkeitsprinzip nicht wahrt, der schließt grundsätzlich ein Eigengeschäft ab.
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