Was ist eine Besonderheit der Prokura gem. den §§ 48 ff. HGB?
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Eine solche Ausgestaltung wäre im Übrigen theoretisch auch über die übliche Vollmacht denkbar. Hier ist die Prokura aber vor allem wegen § 50 I HGB besonders.
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