6. Das Mahnverfahren ist...
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Man kann es zwar als Teil des Erkenntnisverfahrens einordnen; allerdings nimmt das zuständige Amtsgericht nur eine sehr eingeschränkte Prüfung vor. Von einem Erkenntnisverfahren kann deshalb nicht wirklich gesprochen werden.
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