8. Im Rahmen ihrer Rechtsetzungshoheit kann eine Gemeinde Satzungen erlassen. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es. Satzungen, die für die Einwohner nicht belastend sind, können immer mit rückwirkender Kraft erlassen werden. Bei belastenden Satzungsregelungen kommt es darauf an, ob es sich um echte oder unechte Rückwirkungen handelt. Unechte Rückwirkungen sind dabei grundsätzlich zulässig, echte nur ausnahmsweise dann, wenn zwingende Gemeinwohlgründe für die Rückwirkung sprechen.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.