5. Im Rahmen welches Verfahrens können Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Verletzung ihrer Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG geltend machen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Die Gemeinden und Gemeindeverbände können dazu das Verfassungsgericht des jeweiligen Bundeslandes oder das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Kommunalverfassungsbeschwerde ist nicht zu verwechseln mit dem Kommunalverfassungsstreit: Dabei streiten Organe der Gemeinde untereinander über ihre Rechte und Pflichten aus dem körperschaftlichen Verhältnis.
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