Was gilt beim Verkauf von Feuerwerk der Kategorie II?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Eine ähnlich lautende Regelung findet sich zwar in § 21 Abs. 4 S. 1 1. SprengV. Satz 2 stellt aber klar, dass das nicht für Feuerwerke gilt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als unbedenklich eingestuft wurden und die eine durchsichtige Verpackung haben – das ist bei Feuerwerk der Kategorie II regelmäßig der Fall.
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