Was gilt beim Verkauf von Feuerwerk der Kategorie II?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Geregelt ist das in § 23 Abs. 1 S. 2 1. SprengV. Ab zwölf Jahren darf man hingegen schon Feuerwerk der Kategorie I erwerben, also zum Beispiel Knallbonbons oder Knallerbsen.
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