5. Was trifft auf die Kammern für Handelssachen zu?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Die Kammern für Handelssachen sind mit einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern besetzt. Sie werden durch die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen und durch das Justizministerium des jeweiligen Landes ernannt.
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