Nach herrschender Ansicht...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Der Verkäufer kann dann in der Regel noch nicht einmal seine Primärleistungspflicht erfüllen, sodass eine schlichte Nichterfüllung vorliegen soll. Hier müssen aber unter Umständen natürlich die §§ 932 ff. BGB beachtet werden.
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