Nach welcher bekannten Lehre wurde unter anderem im römischen Recht Eigentum übertragen?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Nach dieser Lehre war für einen wirksamen Eigentumserwerb ein sog. titulus (vergleichbar mit dem schuldrechtlichen Geschäft) und ein modus notwendig (vergleichbar mit der Übergabe). Nur wenn beides vorlag, wurde das Eigentum wirksam übertragen. Anders das heutige Abstraktionsprinzip: Die schuldrechtlichen Vereinbarungen sind für den Eigentumserwerb nicht relevant.
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