Welcher diese Ansprüche wird als Folgeerscheinung des Eigentums verstanden?
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Die Eigentümerstellung spielt hier zwar eine große Rolle, der Schadensersatzanspruch kann nach Entstehung aber z.B. auch an einen Nicht-Eigentümer abgetreten werden.
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