2. Bis 1998 war in § 1300 BGB ein Schadensersatzanspruch geregelt, der es verlobten Frauen ermöglichte, eine Entschädigung zu verlangen, wenn sie bereits mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatten und dieser die Verlobung später löste. Wie nannte man diese Entschädigung?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut, das ist richtig! Für die verlorene Jungfräulichkeit der Frau gab es bis 1998 Schadensersatz, dann wurde der § 1300 BGB ersatzlos gestrichen.
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