Bei der Zueignungsabsicht ist der Vorsatz in der Regel gleich zweimal zu prüfen. Wie muss dieser beschaffen sein?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! In der Regel geht es dem Täter ja darum, dass er die Sache haben will und nicht einfach darum, dass der andere sie nicht hat. So lässt sich das gut einprägen.
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