Wann ist eine Sache "fremd" im Sinne des § 242 StGB?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Auf dieses Zusatzmerkmal der Herrenlosigkeit kann man normalerweise gut und gerne verzichten, aber wenn es relevant wird, dann sollte man sich nicht von der etwas unvollständigen Definition in die Irre führen lassen.
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