Was ist kein "verschlossenes Behältnis" im Sinne des § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Denn es muss sich um ein wesentliches Zugangshindernis handeln, sodass eine noch so hartnäckige Verpackung in der Regel nicht ausreicht.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.